Schadensvorsorge

  1. "Schadensvorsorge nach dem Stand von Wissenschaft und Technik", "Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen vorzubeugen und vor ihnen zu schützen" - so oder ähnlich sind die umweltrechtlichen Leitnormen ausgestaltet. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Die Bundesrichter betonten, es dürfe bei der Erlaubnis von sogenannten wesentlichen Änderungen nicht lediglich auf alte Betriebs-oder Errichtungsgenehmigungen verwiesen werden, sondern es müsse neu die Frage der "Schadensvorsorge" untersucht werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  3. Die oberste Instanz gab den Schleswiger Richtern auf zu prüfen, ob das Kieler Finanz- und Energieministerium als Genehmigungsbehörde auch unter Berücksichtigung der Leukämiefälle bei der Genehmigung dem Gebot der Schadensvorsorge genügt habe. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  4. Die Bundesrichter betonten, es dürfe bei der Erlaubnis von sogenannten wesentlichen Änderungen nicht lediglich auf alte Genehmigungen verwiesen werden, sondern es müsse neu die Frage der "Schadensvorsorge" untersucht werden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)