Gleichwohl hat vor wenigen Monaten ein Berliner Gericht einem Mieter Recht gegeben, der den Vermieter einer Altbauwohnung verklagte, moderne Schallschutzbestimmungen einzuhalten.
( Quelle: Welt 1999)
Von Verbot könne keine Rede sein, erklärte Hans Lintzel vom Immissionsschutzamt: "Der Schloßherr muß künftig nur die geltenden Schallschutzbestimmungen einhalten."
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)