Gemäß dem Klammerzusatz fallen unter die Erdbewegungsarbeiten "Wegebau-, Meliorations-, Landgewinnungs-, Deichbauarbeiten, Wildbach- und Lawinenverbau, Sportanlagenbau sowie Errichtung von Schallschutzwällen und Seitenbefestigungen an Verkehrswegen."
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)