Das Bayerische Feiertagsgesetz verbiete an diesem Tag 'in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Das KWer Bauamt ist allerdings der Meinung, daß es sich hier um ein "reines" Wohngebiet handle, was jeglichen Schankbetrieb ausschließt.
( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
Per Gesetz seien an diesem Tag in Räumen mit Schankbetrieb 'musikalische Darbietungen jeder Art verboten'.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)