Die Heiratswilligen müssen das Familienbuch der Eltern oder eine Abstammungsurkunde mitbringen, einen Auszug aus dem Melderegister, damit gesichert ist, dass keiner bereits verheiratet ist, den Personalausweis und gegebenenfalls den Scheidungsnachweis.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.08.2001)