Scheidungsurteils

  1. Kleiner Trost für alle Internet-Skeptiker: Für die Rechtsgültigkeit der Scheidung und die Aushändigung des Scheidungsurteils ist nach wie vor die persönliche Anwesenheit erforderlich. ( Quelle: Brigitte)
  2. Geschiedene oder Verwitwete benötigen zusätzlich eine englische oder französische Übersetzung des Scheidungsurteils oder der Sterbeurkunde durch einen vereidigten Übersetzer. ( Quelle: Spiegel Online vom 28.03.2003)