Kleiner Trost für alle Internet-Skeptiker: Für die Rechtsgültigkeit der Scheidung und die Aushändigung des Scheidungsurteils ist nach wie vor die persönliche Anwesenheit erforderlich.
( Quelle: Brigitte)
Geschiedene oder Verwitwete benötigen zusätzlich eine englische oder französische Übersetzung des Scheidungsurteils oder der Sterbeurkunde durch einen vereidigten Übersetzer.
( Quelle: Spiegel Online vom 28.03.2003)