Scheinarbeit

  1. Scheinarbeit: Aus Scheinarbeitsverträgen kann ein Arbeitnehmer nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main keine Ansprüche auf Leistungsbezüge im Krankheitsfall ableiten (AZ 4 Ca 9418/95). ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Chirac war Bürgermeister und könnte von der Scheinarbeit gewusst haben. ( Quelle: Tagesschau Online vom 31.01.2004)