Scheinarbeit: Aus Scheinarbeitsverträgen kann ein Arbeitnehmer nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt/Main keine Ansprüche auf Leistungsbezüge im Krankheitsfall ableiten (AZ 4 Ca 9418/95).
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
Chirac war Bürgermeister und könnte von der Scheinarbeit gewusst haben.
( Quelle: Tagesschau Online vom 31.01.2004)