Der Vorwurf des Finanzamtes: Nach der jetzigen Gesetzeslage ist dies ein klarer Fall der Beschäftigung von Scheinselbstständigen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.07.2002)
Natürlich gibt es auch ein Problem mit Scheinselbstständigen aus den neuen EU-Staaten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 28.04.2005)