Schenkung-

  1. Die Steuervorteile sind hierbei beachtlich: Zunächst ist die Begünstigung betragsmäßig unbegrenzt, so dass auch sehr werthaltige Immobilien übertragen werden können, ohne das Schenkung- oder Grunderwerbsteuer anfällt. ( Quelle: Die Welt Online vom 08.09.2002)
  2. Insgesamt rechnet die PDS durch Vermögen-, Erbschaft-, Schenkung- und Börsensteuer, die Streichung von Privilegien und die Steuerpflicht für alle Arten von Einkünften mit Mehreinnahmen für Bund, Länder und Gemeinden von mindestens 64 Milliarden Euro. ( Quelle: Die Welt vom 13.07.2005)
  3. Die Körperschaftsteuer wurde auf 19 Prozent gesenkt, die Mehrwertsteuer auf 19 Prozent erhöht, die Dividenden-, Erbschaft-, Schenkung- und Grundsteuer wie auch die meisten staatlichen Subventionen abgeschafft. ( Quelle: Die Welt vom 14.06.2005)