Schenkung

  1. Deshalb ist die Namenszutat oftmals Grundbedingung für eine Schenkung, Stiftung oder "ewige Leihgabe" - der Terminus wurde gerade in Köln für das "Wallraf-Richartz-Museum Fondation Corbaud" kreiert. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  2. Zweite Möglichkeit: Die Schenkung 'unter Vorbehalt'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  3. Eine Schenkung des Künstlers mit etlichen seiner Bilder, in den 50ern wohl als vorsichtiger Annäherungsversuch gedacht, schlägt sie schnöde aus. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 30.12.2003)
  4. Von Helmut Sturm besitzt die Nationalgalerie dank der Schenkung von Otto van de Loo einige Werke. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  5. Nach § 528 BGB kann der Schenker, soweit er später außer Stande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und zwischen Eintritt der Bedürftigkeit und der Schenkung keine 10 Jahre verstrichen sind, vom Beschenkten die Schenkung zurückfordern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.10.2001)
  6. Nach § 528 BGB kann der Schenker, soweit er später außer Stande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und zwischen Eintritt der Bedürftigkeit und der Schenkung keine 10 Jahre verstrichen sind, vom Beschenkten die Schenkung zurückfordern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 16.10.2001)
  7. Nach der öffentlichen Ausschreibung für das bisher leere, 930 Quadratmeter große Eckgrundstück hat der gemeinnützige Verein "Haus um die Schenkung" den Zuschlag von der Senatsfinanzverwaltung bekommen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Es handelt sich offenbar um eine Tendenzschrift, die den Besitz des Klosters Glak (in der Nähe von Musch, Osttürkei) als Schenkung Gregors des Erleuchters und König Trdats ausweisen und damit sicherstellen will. ( Quelle: Kindler Literaturlexikon)
  9. Anlässlich des 40. Jahrestages des Mauerbaus am 13. August 2001 bemalte er eine maßstabsgetreue Replik von Mauersegmenten, die als Schenkung in die Ausstellung des Modellparks Berlin-Brandenburg integriert wurde. ( Quelle: Die Welt 2001)
  10. Abweichend hiervon gilt für die Übertragung eines Grundstücks: Die Schenkung ist bereits vor der Eintragung im Grundbuch ausgeführt, und zwar sobald der Beschenkte eine "gesicherte Rechtsposition" im Hinblick auf die Eigentumsüberschreibung erworben hat. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)