Wieviel Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zu zahlen ist, hängt zunächst davon ab, wie der Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Erblasser ist.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Die Schenkungs- und Erbschaftssteuer von bisher drei und vier Prozent ist abgeschafft.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.08.2001)