Schiedsgerichts-Beschluss

  1. Dieser Schiedsgerichts-Beschluss muss allerdings nicht abgewartet werden: Die Mainova darf also zunächst ab 1. Oktober die Erhöhung um 9,8 Prozent bis zwölf Prozent vornehmen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.09.2005)