Schienenbonus

  1. Schließlich haben die Gutachter auch versichert, daß sie bei ihrer Prognose den in der Anlage 2 zu § 3 16. BImSchV vorgesehenen Schienenbonus berücksichtigt haben. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der Schienenbonus sieht vor, daß an Bahnstrecken bei Berechnung der Lärmschutzgrenzwerte fünf Dezibel abgezogen werden dürfen, da Lärm an Schienenwegen im Vergleich zum Straßenlärm nach offizieller Festlegung als weniger störend empfunden wird. ( Quelle: TAZ 1997)