SchiffahrtsG

  1. Das SchiffahrtsG hat die Klage abgewiesen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Beide Parteien und die Streithelfer haben sich auf die Verklarungsakten des SchiffahrtsG Mannheim berufen, die beigezogen waren. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)