Auch die aufenthltsrechtlichen Vergünstigungen aus Niederlassungs- und Schiffahrtsverträgen sollen offenbar verdrängt werden.
( Quelle: TAZ 1990)
Auch außerhalb des EG-Rechts ergeben sich häufig Einschränkungen der Ausweisungskompetenz für Staatsangehörige bestimmter Staaten aus Niederlassungs-, Freundschafts- und Schiffahrtsverträgen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)