Das Landwirtschaftsministerium, zuständig für die Liegenschaft, vertritt die Auffassung, daß Erholungssuchende und Albers-Fans dem schützenswerten Schilfbestand am Seeufer des Grundstücks 'unweigerlich großen Schaden' zufügen würden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)