Als sie im Sommer 1998 mit ihrem Sohn in den modernen Wohnkomplex der LWB am Kiebitzmark in Paunsdorf einzog, hätte sie sich nicht träumen lassen, einmal wegen Schimmelflecken mit dem städtischen Unternehmen im Clinch zu liegen.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 02.12.2004)
Beispiel Schimmel: Wenn sich in einer Wohnung Schimmelflecken ausbreiten, liegt ein Mangel vor und der Mieter kann grundsätzlich die Miete mindern - allerdings dann nicht, wenn er selber den Schaden verschuldet hat.
( Quelle: Die Welt vom 01.11.2005)