Das Recht auf Mietminderung kann beispielsweise in folgenden Fällen geltend gemacht werden: Belästigung durch Bau- oder Diskothekenlärm, Einrüstung der Fassade, Heizungsausfall während der Wintermonate, unsauberes Leitungswasser oder Schimmelpilzbefall.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Eines meiner Kinder wurde infolge von massivem Schimmelpilzbefall in der Schule krank.
( Quelle: Junge Welt 2001)