Schlüssedienstes

  1. Dem Nachbarn gelang es schließlich, der Frau die Waffe aus der Hand zu nehmen und die Rechnung des Schlüssedienstes zu begleichen; die Männer verließen daraufhin fluchtartig die ungastliche Stätte und erstatteten Anzeige. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)