Die Koblenzer Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hatte den Klägern die Auflage gemacht, den Hinweis anzubringen, dass ihre Schaf-Felle wegen Erstickungsgefahr nicht als Schlafunterlage für Säuglinge bis zum Alter von zwölf Monaten geeignet sind.
( Quelle: Südwestrundfunk vom 07.06.2005)
Und auch die hochwertigste Schlafunterlage nützt wenig ohne den passenden Rost.
( Quelle: Tagesspiegel vom 24.02.2003)