Sie habe auch das volle Vergütungsrisiko für den Fall der Schlechtleistung zu tragen gehabt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Erfahrungsgemäß fällt es jedoch schwer, zu beweisen, dass der Schaden aus der Schlechtleistung des Arbeitnehmers entstanden ist.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 23.06.2001)