Schließl. wird über die gesetzl. Zuständigkeitsfestlegung auch der zur Entscheidung berufene Richter näher bestimmt.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Schließl habe er Aufmaße gefertigt, Bodenstabilisierungsmaßnahmen angeordnet, Schnellanordnungen wegen des raschen Baufortschrittes getroffen, Freigaben erklärt, Abschlagsrechnungen bearbeitet und die Entnahme von Bodenproben angeordnet.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Schließl. kann sich der Kl. auch nicht darauf berufen, das LAG hätte ihn auf die Notwendigkeit weiteren substantiierenden Sachvortrages hinweisen müssen.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)