Schliephake

  1. Mit seinem Urteil folgte das Gericht den Anträgen von Staatsanwalt Jan Schliephake und Verteidiger Malte Heise, der gefordert hatte, eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten nicht zu überschreiten. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 07.07.2004)