Schlußentscheidung

  1. Abfolge - die Schlußentscheidung sollte bereits eine Woche später erfolgen - legen den Schluß nahe, die Parteien seien davon ausgegangen, mit Hilfe der Widerrufsregelung gegenüber dem Gericht solle dessen Verfahren beschleunigt werden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)