Schluckens

  1. Brüssel fand schließlich die folgende Definition: "Baden bedeutet im Sinne dieser Richtlinie: jeder direkte Körperkontakt mit Wasser, bei dem der Kopf in das Wasser eingetaucht wird und/oder die Gefahr des Schluckens von Wasser besteht." ( Quelle: DIE WELT 2001)