Schlussverkäufe

上一页 1
  1. Nach Meinung des BAG, in dem große Handelshäuser organisiert sind, haben solche Schlussverkäufe immer weniger Bedeutung für den Jahresumsatz. ( Quelle: Die Welt Online vom 04.08.2003)
  2. Wenzel: Wir haben deshalb noch nach wie vor diese Schlussverkäufe, die dazu dienen, dass man die Läger räumt und in einem großen Crashprogramm, wenn man so will, Platz schafft für neue Ware. ( Quelle: Die Zeit (30/2001))
  3. Nach dem Entwurf des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sollten die traditionellen Schlussverkäufe eigentlich abgeschafft werden. ( Quelle: ZDF Heute vom 15.05.2004)
  4. So sollen Rabatt- Aktionen auf das gesamte Sortiment außerhalb der Schlussverkäufe zulässig sein. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 09.06.2002)
  5. Die gesetzlichen Beschränkungen für Schlussverkäufe sind Anfang Juli weggefallen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 28.07.2004)
  6. Schlussverkäufe gibt es in Deutschland seit fast 100 Jahren: 1909 wurde durch eine Neuregelung des UWG erstmals Dauer, Zeit und Zahl der Schlussverkäufe geregelt; seit 1911 gibt es die Saisonschlussverkäufe jeweils 14 Tage im Januar und Juli. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.07.2004)
  7. Schlussverkäufe gibt es in Deutschland seit fast 100 Jahren: 1909 wurde durch eine Neuregelung des UWG erstmals Dauer, Zeit und Zahl der Schlussverkäufe geregelt; seit 1911 gibt es die Saisonschlussverkäufe jeweils 14 Tage im Januar und Juli. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.07.2004)
  8. Die Bundesregierung will durch eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb einheitliche Schlussverkäufe abschaffen, stattdessen werde dem Handel erlaubt, jederzeit Rabattaktionen zu starten. ( Quelle: Die Welt Online vom 15.07.2003)
  9. Deshalb sei nicht damit zu rechnen, dass die Schlussverkäufe künftig stark verändert würden. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  10. Die Schlussverkäufe sind seit mehr als 100 Jahren der letzte Hebel für den Einzelhandel, um die Lager zu räumen und Platz für die neue Kollektion zu schaffen. ( Quelle: Abendblatt vom 28.01.2004)
上一页 1