Die Gewährleistungsansprüche bei fehlerhafter Ware gelten aber auch bei Schlussverkaufsware zwei Jahre lang, deshalb den Kassenbon aufheben.
( Quelle: Die Welt Online vom 25.07.2003)
Seit langem sei bekannt, dass die Großunternehmen sich mit spezieller Schlussverkaufsware eindeckten, um sie dann zu angeblichen Sonderpreisen unters Volk zu bringen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 11.08.2003)