Schmerzensgeldansprüche einer Person können nach deren Tod auf die Erben übertragen werden, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil entschied.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Problematisch wird es nun jedoch für das Unfallopfer und mögliche Schadens- und Schmerzensgeldansprüche.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.11.2001)
Sollte die Bundesrepublik die Haftung übernehmen müssen, erwartet er daher auch einen Erfolg der Schmerzensgeldansprüche von 60 000 Euro pro Fall.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.02.2003)
Auch Schmerzensgeldansprüche können nicht geltend gemacht werden (wie es jüngst das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat - AZ: 1 BvR 752/94).
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Nach der bisherigen Rechtsprechung seien laut OLG Schmerzensgeldansprüche wegen seelischer Erschütterungen nach dem Tod eines nahen Angehörigen in der Regel abgelehnt worden.
( Quelle: Berliner Zeitung 1996)