Ihnen drohen nicht nur Schmerzensgeldklagen der insgesamt 84 Verletzten.
( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 02.11.2005)
Die Kläger, die im Konzentrationslager Auschwitz Zwangsarbeit für die IG Farben geleistet hatten, waren mit ihren Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen gegen das ehemalige Konglomerat schon vor den Zivilgerichten gescheitert.
( Quelle: n-tv.de vom 05.01.2005)