Schmerzsymptomatik

  1. II. Angesichts dieses Ergebnisses kann dahingestellt bleiben, ob die angeblichen Versäumnisse bei der Abklärung der Schmerzsymptomatik für spätere gesundheitliche Beeinträchtigungen des Patienten ursächlich geworden sein könnten. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)