Das völlig verängstigte Tier hing gestern morgen gegen 9.30 Uhr hilflos oberhalb der Dachrinne eines fünfgeschossigen Wohnhauses am Gärtnerplatz, nur aufgefangen von einem Schneefanggitter.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Eine Pflichtverletzung ist nach ständiger Rechtsprechung im allgemeinen zu verneinen, wenn in schneereichen Gebieten entsprechend der allgemeinen Übung oder gemäß den baurechtlichen Vorschriften Schneefanggitter angebracht sind.
( Quelle: Wegner: Nachbarrecht von A-Z, UB Media)