Schneefanggitter

  1. Das völlig verängstigte Tier hing gestern morgen gegen 9.30 Uhr hilflos oberhalb der Dachrinne eines fünfgeschossigen Wohnhauses am Gärtnerplatz, nur aufgefangen von einem Schneefanggitter. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  2. Eine Pflichtverletzung ist nach ständiger Rechtsprechung im allgemeinen zu verneinen, wenn in schneereichen Gebieten entsprechend der allgemeinen Übung oder gemäß den baurechtlichen Vorschriften Schneefanggitter angebracht sind. ( Quelle: Wegner: Nachbarrecht von A-Z, UB Media)