Schneiderhan

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  1. Die Überlegungen von Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan für eine völlige Umstrukturierung der Bundeswehr bis hin zur Auflösung der Teilstreitkräfte sind von Union und SPD strikt abgelehnt worden. ( Quelle: Die Welt vom 17.12.2005)
  2. Neuer Generalinspekteur - der 14. seit Gründung der Bundeswehr und der dritte der Ära Scharping - ist seit diesem Donnerstag der Heeresgeneral Wolfgang Schneiderhan, vormals Leiter des Planungsstabes im Verteidigungsministerium. ( Quelle: Die Zeit (27/2002))
  3. Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan werde dazu Ende des Jahres ein neues Material- und Ausrüstungskonzept vorlegen, sagte er in Berlin. ( Quelle: Tagesschau Online vom 19.12.2003)
  4. Struck will den rot-grünen Koalitionären in den kommenden Tagen die von seinem Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan überarbeitete Planung für Rüstungskäufe vorlegen. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 26.11.2002)
  5. Der 56 Jahre alte Marine-Konkurrent des Heeres-Soldaten Schneiderhan genießt allgemeine Wertschätzung. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.10.2001)
  6. Das geht aus dem neuen Ausbildungskonzept hervor, das der Generalinspekteur der Bundeswehr, Wolfgang Schneiderhan bei einer Tagung des Bundeswehrbeirates in Berlin vorstellte. ( Quelle: Tagesschau Online vom 26.05.2004)
  7. Nachdrücklich sprach sich Struck wie zuvor Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan für die allgemeine Wehrpflicht aus. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.10.2005)
  8. Sie hatten bereits am Mittwoch gemeinsam mit Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) und Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan in Köln Abschied von den Toten genommen. ( Quelle: Reutlinger General Anzeiger vom 02.07.2005)
  9. Gemeinsam mit Angehörigen gedachten dort Verteidigungsminister Peter Struck und Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan der Toten. ( Quelle: Tagesschau vom 30.06.2005)
  10. Wenn die Truppe weiter reduziert werde, hat Wolfgang Schneiderhan einmal gefrozzelt, würde er den Rest am liebsten in Sigmaringen konzentrieren. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.11.2004)
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