Der Angeklagte hatte im Rahmen seiner Tätigkeit zufällig beobachtet, wie der grüne Knopf betätigt worden war und hatte damit Kenntnis von der Schnellöffnungstaste, die er später wiederholt ausnutzte, um Geldbeträge - insgesamt 6200 DM - zu entnehmen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)