Vielleicht erklärt das, warum der für den Fall Schröder(s) entscheidende Richter Udo di Fabio in der Anhörung eine besonders steile These aufstellte: es gehe um die Frage Kanzlerdemokratie oder Parlamentsdemokratie.
( Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 11.08.2005)