Schrankentransplantat

  1. Mein neuer Mainzer Kollege Jörg Lücke hat kürzlich überzeugend nachgewiesen, daß dieses Schrankentransplantat eindeutig gegen den Wortlaut und den Sinn von Art. 12 GG verstößt (56). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)