Schrecksituation

  1. Wegen der eindeutigen zeitlichen Verbindung des Infarkteintritts mit dieser extremen Schrecksituation müsse der Herzinfarkt als Schädigungsfolge angesehen werden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Der Besitzer des Angreifers nutzte die Schrecksituation und machte sich mitsamt Hund in Richtung Schwimmbad davon. ( Quelle: Abendblatt vom 09.12.2004)