Das Schreddergut müßte also schleunigst beseitigt werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die Äste müssen an der Straße aufgestapelt werden, das Schreddergut muß anschließend von den Eigentümern weiterverarbeitet werden.
( Quelle: Abendblatt vom 27.10.2004)