Über weitere Haftbefehle gegen Personen, gegen die im Schreiber-Komplex ermittelt werde, werde zurzeit nicht diskutiert, sagte Nemetz.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)
Denn bisher mußte das Landgericht, das sich schon dreimal mit Angeklagten aus dem Schreiber-Komplex befaßt hat, sehen, daß Schreiber zwar ein internes Kontensystem führte, in dem er Personen bestimmte Geldbeträge zuwies.
( Quelle: Die Welt vom 28.06.2005)