Schreiber-Komplex

  1. Über weitere Haftbefehle gegen Personen, gegen die im Schreiber-Komplex ermittelt werde, werde zurzeit nicht diskutiert, sagte Nemetz. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  2. Denn bisher mußte das Landgericht, das sich schon dreimal mit Angeklagten aus dem Schreiber-Komplex befaßt hat, sehen, daß Schreiber zwar ein internes Kontensystem führte, in dem er Personen bestimmte Geldbeträge zuwies. ( Quelle: Die Welt vom 28.06.2005)