Am Ende war Schrickers komfortabler Vorsprung auf nur mehr 51 Sekunden geschmolzen.
( Quelle: Frankenpost vom 20.07.2005)
De lege ferenda bleibt daher erwägenswert, die wettbewerbsrechtlche Generalklausel im Sinne der Konzeption Schrickers auf ihre wettbewerbliche Zielrichtung zurückzuführen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)