Unerheblich war für die Richter, daß sich Kläger Haas die Schriftproben von Rentschlers Ehefrau auf "nicht legale Weise" verschaffte.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
Er beklagt, dass Hatfill noch immer nicht unter Beobachtung stehe und noch immer keine Schriftproben zum Vergleich mit den Anthrax-Briefen abliefern müsse.
( Quelle: Die Zeit (29/2002))
Bei anderen Schrifterkennern wird versucht, Zeichen durch Schriftproben des Schreibers zu unterscheiden oder durch ihren Kontext, das heißt, ob sie etwa am Anfang oder inmitten eines Wortes erscheinen.
( Quelle: FAZ 1994)