Obwohl Sicherheitsexperten in Bonn den Schußwaffeneinsatz hinter vorgehaltener Hand in Frage stellen, ist wegen des Berliner Versagens offiziell keine Kritik zu erwarten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
Honecker habe niemals eine Erklärung abgegeben, die es rechtfertigen könnte, anzunehmen, dieser habe einen bedingungslosen Schußwaffeneinsatz ohne Rücksicht auf Menschenleben angeordnet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die Staatsanwaltschaft sieht den Schußwaffeneinsatz durch die Polizei als gerechtfertigt an.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)