Schußwaffengebrauch

  1. Der Schußwaffengebrauch wurde als letztes Mittel zur Verhinderung von Fluchtversuchen befohlen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  2. Themen dieser Sitzungen, an denen Kleiber teilgenommen hatte, waren unter anderem der Reiseverkehr, der Schußwaffengebrauch an der Elbgrenze und der Umgang mit Grenzverletzern. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  3. In der Anklage heißt es, die Beschuldigten hätten die Tötung und die Verletzung Flüchtender durch Schußwaffengebrauch oder durch Detonation von Erd- und Splitterminen zumindest billigend in Kauf genommen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
  4. Schußwaffengebrauch heißt zunächst einmal schießen, aber nicht erschießen, was sich auch aus einer - bis 1989 geltenden - Richtlinie der Sicherheitskommission des Politbüros (seit 1960 der Nationale Verteidigungsrat) ergab. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  5. Richterinnen und Richter waren an Verfahren beteiligt, die den Schußwaffengebrauch im militärischen Sicherungsbereich zwischen NATO und Warschauer Pakt durch Organe der ehemaligen DDR-Grenzsicherung zum Gegenstand hatten. ( Quelle: Junge Welt 2000)
  6. Die DDR-Gesetze über den Schußwaffengebrauch entsprächen denen der Bundesrepublik zwar im Wortlaut. ( Quelle: )
  7. Die Angeklagten sollen die Tötung 'Fluchtwilliger durch den Schußwaffengebrauch der Grenzposten zumindest billigend in Kauf genommen haben'. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)