Schuldenmanagements

  1. Das Grundgesetz schreibt in Artikel 115 vor, dass die Kreditaufnahme detailliert durch Bundesgesetz geregelt wird - folglich sind Parlament, Haushaltsausschuss und Rechnungshof die letzten Kontrolleure des Schuldenmanagements. ( Quelle: Die Zeit (24/2001))
  2. Die entscheidende Frage ist, ob ein aus der Arbeiterbewegung stammender Gewerkschaftsführer die Kraft zur Fortführung eines strikten Schuldenmanagements mit fiskalpolitischer Disziplin haben wird. ( Quelle: Die Welt Online vom 08.10.2002)