Schuldfähigkeitsprüfung

  1. Der radikalste Vorschlag - der bislang freilich ohne nachhaltigere Resonanz geblieben ist - favorisiert den gänzlichen Rückzug des Sachverständigen im Rahmen der Schuldfähigkeitsprüfung und -feststellung aus dem Gerichtssaal (105). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)