"Die Schuldner anerkennen gegenüber der Gläubigerin unter Verzicht auf jegliche Einwendungen zu Schuldgrund und zur Schuldhöhe zur Zahlung der in der Anlage beigefügten Forderungsaufstellung aufgeführten Beträge verpflichtet zu sein."
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)