Schuldhöhe

  1. "Die Schuldner anerkennen gegenüber der Gläubigerin unter Verzicht auf jegliche Einwendungen zu Schuldgrund und zur Schuldhöhe zur Zahlung der in der Anlage beigefügten Forderungsaufstellung aufgeführten Beträge verpflichtet zu sein." ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)