Schuldners

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  1. Bei dinglicher Sicherung durch Reallast (§ 1105 BGB) ist das Recht des Schuldners zur Ablösung nach vorheriger Kündigung auszuschließen, um so eine zugriffsfähige Vermögensakkumulation gegen den Willen des Behinderten zu vermeiden. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  2. Dabei wird inkonsequenterweise zugelassen, daß eine Zustimmung des Schuldners die Abtretung wirksam werden lasssen kann. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Denn der Gegenleistungsanspruch des Schuldners wird auch im Falle seines Alleinverschuldens im Rahmen des § 325 BGB immer ungekürzt in die Wertverrechnung einbezogen. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Als Folge der fehlenden Antrags- bzw. Erklärungsberechtigung lehnen das LG Koblenz wie Stöber die Herausgabeverpflichtung des Schuldners bezüglich der Lohnsteuerkarte und steuermindernder Unterlagen gegenüber dem Pfändungsgläubiger ab. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  5. Sie klingelten an der Tür eines Schuldners und wollten den 22jährigen sprechen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
  6. Oder welche Möglichkeiten haben Drittgläubiger, wenn das Konkursverfahren über das Vermögen des Schuldners bereits beendet ist oder wegen Unkenntnis der Massezugehörigkeit der Kreditsicherheiten gar nicht erst eröffnet worden war? ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  7. Er verweist auf die Vorteile für die Anleger: die Sicherheit eines zuverlässigen Schuldners und hohe Steuervergünstigungen. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1996)
  8. Dieser Abstand fällt in der Regel umso höher aus, je schlechter die Bonität des Schuldners bewertet wird. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.07.2003)
  9. Wird dies eröffnet, hat der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners zu verwerten, um aus dem Erlös die Gläubiger anteilig zu befriedigen. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.01.2005)
  10. Er muss nicht zuvor versuchen, seine Ansprüche aus dem Vermögen des Schuldners zu befriedigen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 25.02.2004)
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