Schuldners

  1. Allerdings erfordere dieses Verfahren eine aktive Mitwirkung des Schuldners und eine kompetente Beratung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 21.01.2002)
  2. Die Hinterlegung war eine Leistung des Schuldners, die wegen § 378 BGB (10) dem wahren Gläubiger gegenüber wirksam war; aus ihr hat der andere Forderungsprätendent seine Hinterlegungsposition erlangt. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  3. Dieser Sonderunterhaltsanspruch des Schuldners ist nicht unpfändbar. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
  4. Vielmehr gehören diese Geräte zur gehobenen Ausstattung und können gepfändet werden, ohne daß die Grundversorgung des Schuldners mit Informationen und Unterhaltung unmöglich wird. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  5. Das Fazit: In Zukunft spielt die Bonität des Schuldners bei der Kreditvergabe eine noch größere Rolle. ( Quelle: Die Welt Online vom 29.09.2002)
  6. Nach deutschem Recht könne die spätestens heute fällige Zustimmung Brüssels zu dem Vergleich nur endgültig sein, aber nicht mit einem künftigen Verhalten des Schuldners "konditioniert" werden, hieß es. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  7. Reicht das Vermögen des Schuldners nicht aus, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, hat das Gericht zu prüfen, ob von dem Schuldner oder einem Dritten ein Verfahrenskostenvorschuss geleistet werden kann. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 11.09.2002)
  8. Die erfolgversprechendste Variante: Sie beantragen beim Gerichtsvollzieher, das Konto des Schuldners zu pfänden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. Neben der Qualität des Schuldners bestimmt auch das allgemeine Zinsniveau den Kurs von Rentenpapieren. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.01.2005)
  10. Die Bekl. hat nicht wie beim Strohmanngeschäft die sich aus der Vereinbarung ergebenden Rechte in Anspruch genommen und die Pflichten eines Schuldners erfüllt, um sodann die von ihr erworbenen Rechtspositionen auf ihren Vater weiter zu übertragen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)