Schuldrechtsreform

  1. Rückforderungsansprüche verjähren seit der Schuldrechtsreform von 2002 innerhalb von drei Jahren. ( Quelle: Tagesspiegel vom 14.01.2005)
  2. Aber auch bei der Verjährung hat sich mit der Schuldrechtsreform einiges getan. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.07.2003)
  3. "Das Problem ist, dass die Schuldrechtsreform gleichzeitig mit dem Euro kommt, denn der ist das dominierende Thema", sagt Kühne. ( Quelle: Die Zeit (49/2001))
  4. Früher galt dafür das Fernabsatzgesetz, doch mit der Schuldrechtsreform zogen die Bestimmungen nun um ins Bürgerliche Gesetzbuch - und erfuhren dabei einige Änderungen. ( Quelle: )