Rückforderungsansprüche verjähren seit der Schuldrechtsreform von 2002 innerhalb von drei Jahren.
( Quelle: Tagesspiegel vom 14.01.2005)
Aber auch bei der Verjährung hat sich mit der Schuldrechtsreform einiges getan.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.07.2003)
"Das Problem ist, dass die Schuldrechtsreform gleichzeitig mit dem Euro kommt, denn der ist das dominierende Thema", sagt Kühne.
( Quelle: Die Zeit (49/2001))
Früher galt dafür das Fernabsatzgesetz, doch mit der Schuldrechtsreform zogen die Bestimmungen nun um ins Bürgerliche Gesetzbuch - und erfuhren dabei einige Änderungen.
( Quelle: )