Einem Abgeordneten, dessen Frau nicht berufstätig ist, wird es hoch angerechnet, wenn er gemeinsam mit ihr das Kind ins Krankenhaus bringt oder an wichtigen Schulfeiern teilnimmt.
( Quelle: TAZ 1988)
Dennoch werde dieses Verbot etwa bei Festtagsumzügen oder Schulfeiern häufig umgangen.
( Quelle: ZDF Heute vom 23.07.2002)